Finanzierungshilfen

Kein Kind soll aus Kostengründen von der Betreuung oder vom Mittagessen ausgeschlossen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eltern finanzielle Unterstützung erhalten.

Wetteraukreis:

Erziehungsberechtigte können bei der „Fachstelle Familienförderung“ des Wetteraukreises einen Antrag auf Übernahme der Betreuungskosten stellen. Erhalten Sie Wohngeld oder Bürgergeld, können Sie zusätzlich bei der „Fachstelle Bildung und Teilhabe“ einen Antrag auf Übernahme der Kosten für das Mittagessen stellen.

Stadt Rosbach:

Sollten Sie keine Kostenübernahme durch den Wetteraukreis erhalten, besteht auch eine Förderungsmöglichkeit der Stadt Rosbach. Hier gibt es entweder einen einkommensabhängigen Zuschuss zu den Betreuungskosten oder den sogenannten Geschwisterzuschuss. Der einkommensabhängige Zuschuss wird Familien mit monatlichen Bruttoeinkünften bis 3600 € gewährt. Anspruch auf den Geschwisterzuschuss haben Sie, sobald mindestens ein weiteres Kind in einem Kindergarten der Stadt Rosbach angemeldet ist. Diese Anträge müssen jährlich neu gestellt werden.

Die entsprechenden Anträge von Wetteraukreis und Stadt Rosbach finden Sie auch in unseren Downloads.

Jugendberatung und Jugendhilfe e.V.:

Sind zwei oder mehr Kinder einer Familie in unserer Schulbetreuung angemeldet, wird für das ältere Kind bzw. die älteren Kinder ein vergünstigter Betreuungssatz erhoben (siehe Tabelle).

 

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